AGB

für Dienstleistungen der Firma Fewo & Meer e.K.

Stand: 30.11.2021

Tiefenbachweg 7a, 34295 Edermünde Besse. Inhaber: Caroline Führer,

HRA 16448

USt ID: DE252578362

1.     Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma

FEWO & MEER e.K. – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner –

nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB

abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2.     Vertragsgegenstand

2.1   Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,

        individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird

        nicht begründet.

2.2   Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst

        Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3   Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3.     Zustandekommen des Vertrages

3.1   Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags

        durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Mit

        Unterzeichnung des Vertrags wird der Dienstleister beauftragt mit der Vorbereitung und  

        Erstellung der vom Auftraggeber bestellten Inserate zu beginnen. Hierfür anfallende Kosten

        werden im Falle eines Widerrufs des Vertrags dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3.2   Der Gegenstände des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnungen sind im schriftlichen Vertrag

        beschrieben.

4.     Vertragsdauer und Kündigung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich ist eine individuell vereinbarte Frist

        vertragsspezifisch festgehalten.

4.3   Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt

        beispielsweise vor, wenn

                 der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

5.     Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1   Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert

         aufgelisteten Aufgaben, gemäß der Leistungsbeschreibung im Vertrag.

        Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der

        Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder

        Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide

        Parteien zu gewährleisten.

5.2   Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen

         des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der

         Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem

         Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen. Erfordert ein

         Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der

         Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden,

         sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

          Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen

          Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung

          schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen

          zustande.

6.     Preise und Zahlungsbedingungen

6.1   Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preis nach Beendigung

        oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Provisionsbasis monatlich fällig und berechnet,

        soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2   Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung

        gestellt.

7.     Haftung

7.1     Der Vertrag beinhaltet lediglich Tätigkeiten laut Leistungsbeschreibung im Anhang der Verträge.   

          Zusätzliche in Auftrag gegebene Arbeiten werden separat berechnet.

          Darüber hinaus übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung. Über eventuell anfallenden   

          Gebühren, Steuern, Kurabgaben usw. durch die Gemeinde, Stadt oder das Finanzamt muss sich

          der Auftraggeber selber informieren.

          Der Dienstleiter haftet nicht für Schäden, die durch Mieter verursacht werden.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Fritzlar.