für Dienstleistungen der Firma Fewo & Meer e.K.
Stand: 30.11.2021
Tiefenbachweg 7a, 34295 Edermünde Besse. Inhaber: Caroline Führer,
HRA 16448
USt ID: DE252578362
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma
FEWO & MEER e.K. – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner –
nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB
abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird
nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst
Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags
durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Mit
Unterzeichnung des Vertrags wird der Dienstleister beauftragt mit der Vorbereitung und
Erstellung der vom Auftraggeber bestellten Inserate zu beginnen. Hierfür anfallende Kosten
werden im Falle eines Widerrufs des Vertrags dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3.2 Der Gegenstände des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnungen sind im schriftlichen Vertrag
beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich ist eine individuell vereinbarte Frist
vertragsspezifisch festgehalten.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt
beispielsweise vor, wenn
der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß der Leistungsbeschreibung im Vertrag.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der
Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder
Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide
Parteien zu gewährleisten.
5.2 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen
des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der
Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem
Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen. Erfordert ein
Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der
Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden,
sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen
Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung
schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preis nach Beendigung
oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Provisionsbasis monatlich fällig und berechnet,
soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung
gestellt.
7. Haftung
7.1 Der Vertrag beinhaltet lediglich Tätigkeiten laut Leistungsbeschreibung im Anhang der Verträge.
Zusätzliche in Auftrag gegebene Arbeiten werden separat berechnet.
Darüber hinaus übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung. Über eventuell anfallenden
Gebühren, Steuern, Kurabgaben usw. durch die Gemeinde, Stadt oder das Finanzamt muss sich
der Auftraggeber selber informieren.
Der Dienstleiter haftet nicht für Schäden, die durch Mieter verursacht werden.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Fritzlar.