AGB

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für Dienstleistungen der Firma Fewo & Meer e.K.

Stand: 22.09.23

Tiefenbachweg 7a, 34295 Edermünde Besse. Inhaber: Caroline Führer,

HRA 16448

USt ID: DE252578362

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma FEWO & MEER e.K. – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1   Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß einer spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

2.2   Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1   Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Mit Unterzeichnung des Vertrages/Erteilung des schriftlichen Auftrags wird der Dienstleister beauftragt, mit der Vorbereitung und Erstellung der vom Auftraggeber bestellten Inserate oder mit der Analyse/Recherche für bestellte Prognosen zu beginnen. Hierfür anfallende Kosten werden dem Auftraggeber im Falle eines Widerrufs des Vertrages in Rechnung gestellt.

3.2   Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnungen sind im schriftlichen Vertag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich ist eine individuell vereinbarte Frist vertragsspezifisch festgehalten. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

4.3   Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht bezahlt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1   Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.2   Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1   Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Provisionsbasis monatlich fällig und berechnet.

6.2   Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

7. Haftung

7.1   Der Vertrag beinhaltet lediglich Tätigkeiten laut Leistungsbeschreibung im Anhang des Vertrages. Zusätzliche in Auftrag gegebene Arbeiten werden separat berechnet. Darüber hinaus übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung. Über eventuell anfallenden Gebühren, Steuern, Kurabgaben usw. durch die Gemeinde, Stadt oder das Finanzamt muss sich der Auftraggeber selber informieren. Der Dienstleiter haftet nicht für Schäden, die durch Mieter verursacht werden.

7.2   Der Dienstleister haftet nicht für die Informationen zu Beratungen und Analysen, die der Auftraggeber in Auftrag gegeben hat.

8. Vertraulichkeit/Datenschutz

8.2   Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Seite nur zur Durchführung der Verträge zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

8.2   Der Dienstleister hat ferner sicherzustellen, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und Erfüllung der Verträge betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes beachten.

9. Verkauf

9.1   Bei einem Verkauf einer vom Dienstleister zu vermittelten Immobilie kann der Erwerber nach Abschluss des notariellen Vertrages über die Immobilie verfügen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinerseits dafür Sorge zu tragen, dass die mit dem Dienstleister bestehenden Verträge und bereits vorliegende Buchungen und Reservierungsbestätigungen vom Erwerber (neuen Eigentümer) anerkannt und die Nutzung für die vorgemerkten Zeiten geduldet werden.

9.2   Der Auftraggeber hat den Dienstleister von etwaigen Schadenersatzansprüchen der Gäste ihm gegenüber wegen Nichterbringung der gebuchten Leistungen freizustellen.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Fritzlar.